Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Einzigartig Creativshop GmbH ist bemüht, seine/ihre www.einzigartig-creativ.at im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-GesetzWZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.einzigartig-creativ.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Leere bzw. nicht beschreibende Links: Auf einzelnen Seiten wird ein Link ohne sichtbaren oder aussagekräftigen Text verwendet (z. B. Burger-Menü-Icon). Dies erschwert die Nutzung für Screenreader-Anwender:innen.
  • Geringer Farbkontrast: Einzelne Textelemente und Schaltflächen weisen einen sehr niedrigen Kontrast zum Hintergrund auf, wodurch sie für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen schwer erkennbar sind.
  • Verwaiste Formular-Beschriftungen: Bestimmte Formularelemente sind nicht korrekt mit Labels verknüpft, sodass Screenreader den Zweck des Eingabefelds nicht eindeutig mitteilen können.
  • Übersprungene Überschriftenebenen: An mehreren Stellen wird die logische Reihenfolge der Überschriftenhierarchie nicht eingehalten, was die Orientierung erschwert.
  • Redundante Links: Mehrere Links führen zum gleichen Ziel, was für Screenreader-Benutzer:innen unnötige Wiederholungen verursacht.
  • Link zu nicht barrierefreien PDF-Dokumenten: Einzelne PDF-Dateien erfüllen nicht die Barrierefreiheitsstandards.
  • Fehlende Alternativtexte: Vereinzelt fehlen Bildbeschreibungen oder sind leer, wodurch wichtige visuelle Informationen für Screenreader-Nutzer:innen nicht zugänglich sind.
  • Noscript-Inhalte: Manche Inhalte sind nur mit aktiviertem JavaScript nutzbar und bieten keine gleichwertige Alternative ohne JavaScript.

Begründung:

Ein Teil dieser Barrieren resultiert aus der technischen Struktur des eingesetzten Themes und bestimmter Plugin-Funktionen. Da diese Elemente nicht ohne erheblichen Programmieraufwand oder Eingriffe in den Theme-Core geändert werden können, ist eine vollständige Behebung aktuell nicht möglich. Bei zukünftigen Aktualisierungen und Designanpassungen wird jedoch angestrebt, diese Punkte soweit möglich zu verbessern.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.8.2025 erstellt.

Als WCAG-Prüftool für die Website wurde das WAVE Web Accessibility Evaluation Tool – https://wave.webaim.org/ – eingesetzt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 12.8.2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Einzigartig Creativshop GmbH
Kortenstraße 1
3100 St. Pölten

office@einzigartig-creativ.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren